Jürgen Barth

Rentenberater – Rechtsbeistand

auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung

Rentenberater

  • sind gerichtlich zugelassen
  • sind unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten
  • sind an das Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden
  • sind der Schweigepflicht unterworfen

Beruflicher Werdegang

seit 1986

freiberuflicher Rentenberater - Rechtsbeistand

1979 - 1985

Referent für betriebliche Altersversorgung/Sozialwesen in einem Konzern

1974 - 1979

Ausbildung zum Verwaltungsbeamten des gehobenen Dienstes, LVA Hessen

Zulassungen

  • November 1980 – Zulassung als Rechtsbeistand und Rentenberater für das Sozialrecht
  • Vom Landessozialgericht Darmstadt erhielt ich die Erlaubnisurkunde, meine Mandantschaft vor allen hessischen Sozialgerichten und dem Landessozialgericht in Hessen zu vertreten.
  • Diese Erlaubnis als Prozessbevollmächtigter berechtigt zum schriftlichen Vortrag in Klage- und Berufungsklagen und umfasst auch meine persönliche Terminvertretung in mündlichen Verhandlungen an den Sozialgerichten und dem Landessozialgericht in Hessen.
  • April 2005 – weitere Zulassung vom Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen auf allen Sozialgerichten in Niedersachsen, sowie am Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen.

Meine Zulassungen als Rentenberater und Rechtsbeistand umfasst alle Gebiete der gesetzlichen Rentenversicherung und den damit verbundenen angrenzenden Rechtsgebieten.

Dienstleistung

Rentenberater vertreten und unterstützen bei:

  • Durchsetzung von Renten
  • Widerspruchsverfahren
  • Verfahren vor den Sozialgerichten
  • Kontenklärung
  • Rentenanträge
  • Geltendmachung richtiger Einstufung nach dem
    Fremdrentengesetz
  • Berechnung, Beratungen für Nachzahlungen aller Art
    (Gutachten)
  • Gestaltung freiwilliger Versicherung
  • Öffentlich rechtlichen Versorgungsangelegenheiten
  • Aufhebungsvereinbarungen
  • Berufsständischen Versorgungen
  • Vorruhestandsregelungen / Sozialplänen
  • Schwerbehindertenangelegenheiten
  • Reha-Massnahmen
  • Arbeitsunfällen
  • Berufskrankheiten
  • Angelegenheiten der Kranken- und Pflegeversicherung

Wem kann ich helfen?

Rentenberater beraten:

  • in Angelegenheiten des Versorgungsausgleichs
  • in der Pflegeversicherung
  • im Auslandsrecht
  • Gestaltung einer individuellen Altersversorgung
  • Arbeitnehmer
  • Hausfrauen
  • Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
  • Handwerksmeister
  • Landwirte
  • Freiberufler
  • Geschäftsführer
  • Personalabteilungen
  • Unternehmer im Handel und Gewerbe
  • Künstler
  • Hinterbliebene
  • Aussiedler

Aktuelle Infos & Downloads

Rentenrendite bleibt positiv

Allgemein

Trotz des langfristig sinkenden Rentenniveaus wird die Rendite der gesetzlichen Rente auch in den kommenden Jahrzehnten deutlich positiv bleiben. Zu diesem …

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Kontakt

Adresse:

Töpferstrasse 23
63322 Rödermark
Telefon: +49 6074 861 340
Telefax: +49 6074 861 342

Telefonische Terminvergabe und Sprechzeiten:

Montag – Freitag
Vormittag 9:30 – 11:00 Uhr
Nachmittag 15:00 – 16:00 Uhr

Sprechzeiten nur nach telefonischer Anmeldung!

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